Fachmann/-frau für Systemgastronomie

In Betrieben der Systemgastronomie wird ein zentral festgelegtes, standardisiertes Gastronomiekonzept umgesetzt. Die Fachleute für Systemgastronomie setzen die Vorgaben um, achten auf die Einhaltung von Qualitätsrichtlinien und organisieren die Arbeitsabläufe im Gast- bzw. Verkaufsraum oder im Büro.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Mittelschulabschluss, besser Mittlerer Schulabschluss oder Abitur
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • rasches Auffassungsvermögen
  • erkennen von betrieblichen und kaufmännischen Zusammenhängen

Ausbildungsdauer

3 Jahre
evtl. Verkürzungen möglich bei höherem Bildungsabschluss

Ausbildungsinhalte

  • Umsetzen eines zentral vorgegebenen Gastronomiekonzeptes und Überwachen der Einhaltung
  • Organisieren und Steuern von betrieblichen Abläufen
  • Empfangen, Betreuen und Beraten der Gäste
  • Umsetzen des Reklamationsmanagements
  • Bedienen von Kassen- und Bezahlsystemen
  • Annehmen und Lagern von Waren sowie Überwachen der Bestände
  • Prüfen der Beschaffenheit und Qualität von Lebensmitteln
  • Planen des Personaleinsatzes, Anleiten von Mitarbeitenden, Arbeiten im Team
  • Führung und Entwicklung von Mitarbeitenden
  • Überwachen der Produktqualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Ermitteln und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen
  • Planen und Durchführen von Marketingaktionen

Berufsschule

  • Blockunterricht

Berufsaussichten

Aufstiegsmöglichkeiten über die Position des Assistenten des Restaurantleiters hin zum stellvertretenden Restaurantleiter bis zum Restaurantleiter selbst oder später zum Franchisenehmer

Gestreckte Abschlussprüfung

In den dreijährigen Ausbildungsberufen gibt es keine Zwischenprüfung, sondern im vierten Ausbildungshalbjahr den ersten Teil der Abschlussprüfung. Dieser erste Teil der Prüfung geht mit 25% in das Endergebnis ein.

zum Lehrplan (ISB)

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